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Ausweitung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Ein Beschluss der letzten Gesundheitsreform ist unter anderem, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nun für alle gilt.
Lange Zeit besagte die Regelung hinsichtlich der Versicherungspflicht in Deutschland, dass nur Menschen, deren Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze (derzeit 49.500 Euro) liegt, gesetzlich dazu verpflichtet waren, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Alle anderen, die krankenversichert waren, galten als freiwillig versichert. Diesen Beitrag weiterlesen »