Unfallversicherung
Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur in bestimmten Lebensbereichen in Kraft. Für Unfälle, die in der Freizeit passieren können, sollte über eine private Unfallversicherung nachgedacht werden. Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung, wie Trunkenheit oder Krampfanfälle, sind nicht versichert.
Darüber hinaus sind Unfälle bei Rennveranstaltungen und bei Bürgerkriegsereignissen ebenfalls nicht versichert. Es können Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Diese können beispielsweise Bergungskosten oder Genesungsgeld.
Die Höhe der Leistungen, die gezahl werden, richtet sich immer nach dem Grad der Invalität. Ein Gutachten des Arztes muss innerhalb von 15 Monaten erfolgen, damit die Leistungen in Kraft treten können und dem Betroffenen ausgezahlt werden.
Gesetzliche Unfallversicherung
Seit dem Jahr 1984 besteht in Deutschland ein Unfallversicherungsgesetz, welches den Schadensersatz bei einer Berufskrankheit oder bei einem Arbeitsunfall regelt und übernimmt. Die Berufsgenossenschaften wurden in den Bereichen Arbeitsschutz, Rehabilitation und Prävention aufgeteilt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung wird durch den Unternehmer aufgebraucht. Es gibt unterschiedliche Gefahrentarife. Diese geben dem Unternehmer einen gewissen Anreiz , damit der Arbeitsschutz im Betrieb auch durchgesetzt wird.
Bei der Versicherung werden nicht nur Arbeitnehmer versichert, auch ehrenamtlich Tätige, Pflegekräfte und Patienten, die bei Reha-Maßnahmen teilnehmen, sind versichert. Sollte jemand beispielsweise einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben, tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft.