Ausweitung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
Ein Beschluss der letzten Gesundheitsreform ist unter anderem, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nun für alle gilt.
Lange Zeit besagte die Regelung hinsichtlich der Versicherungspflicht in Deutschland, dass nur Menschen, deren Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze (derzeit 49.500 Euro) liegt, gesetzlich dazu verpflichtet waren, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Alle anderen, die krankenversichert waren, galten als freiwillig versichert.
Dies hat sich seit dem 1. Januar 2009 geändert. Seit diesem Datum ist nun jeder, unabhängig vom Einkommen, verpflichtet, einer Krankenversicherung anzugehören. Dies kann entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse sein, oder aber, wenn das Gehalt hoch genug ist, auch in einer privaten Krankenversicherung.
Diese Änderung bringt jedoch auch Neuerungen im Bezug auf die Aufnahmebedingungen in der privaten Krankenversicherung mit sich. Bisher waren private Krankenversicherungen nicht verpflichtet, jeden, der eintreten wollte, auch aufzunehmen. Gründe wie zum Beispiel umfangreiche Vorerkrankungen konnten als Grund genommen werden, diese auszuschließen. Jetzt sind jedoch auch private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ehemals Versicherte wieder aufzunehmen, selbst wenn schwere Erkrankungen vorliegen. Somit bezieht sich Versicherungspflicht also in erster Linie auf die Krankenversicherung, in der der Versicherte zuletzt versichert war. Für Neubewerber gelten in der PKV weiterhin die bisherigen Bestimmungen. Außerdem gibt es weitere Faktoren, die die Aufnahme einzelner Patienten, selbst wenn sie schon mal privat versichert waren, ermöglichen. Ein Beispiel wäre, wenn die Jahresarbeitsentgeldgrenze nicht erreicht wird, also das Gehalt nicht ausreicht, um die Aufnahmebedingungen für die private Krankenversicherung zu erfüllen.
Wer sich nicht an die neue Vorschrift, der verpflichtenden Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung, hält, der kann sogar gesetzlich bestraft werden. Im Bereich der privaten Krankenversicherung gelten aber auch hier unterschiedliche Bestimmungen, abhängig vom Datum des Versicherungsabschlusses. Nähere Informationen lassen sich in übersichtlicher Form am besten auf Internetportalen einsehen.